
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der at data GmbH und deren Tochterunternehmen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der at data GmbH (R106 Stand 01.04.2009)
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der at data GmbH sowie deren Tochterunternehmen, insbesondere der at data GmbH, at data GmbH Rastatt und SUBware GmbH (nachfolgend zusammen „at data“ genannt) und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der at data nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der at data anzuzeigen.
2. Vertragsschluss
Angebote, die wir unseren Kunden unterbreiten, dienen lediglich der Vertragsanbahnung und sind unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt. Die Vertragsannahme wird durch die Auftragsbestätigung der at data dokumentiert.
In dem Fall, dass sich die Dauer eines Projekts durch ein Verschulden des Kunden verzögert, behält sich at data vor, vereinbarte Preise in dem Umfang zu erhöhen, wie sich Gehälter, Einkaufspreise oder ähnliche Beschaffungskosten im Laufe der eingetretenen Verzögerung erhöht haben. Die Erstellung von System- und Programmdokumentation gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich gegen gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart worden ist.
3. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der at data sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der at data. Im Verzugsfalle ist die at data berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die at data berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Bei Softwarelieferung sind die Kosten für Installation, Unterstützung (Support) und weitere Dienstleistungen durch at data, sowie zukünftige Softwareergänzungen, -erweiterungen und zusätzliche Softwarefunktionen, die während der Nutzungsdauer vom Hersteller entwickelt werden und nicht Bestandteil der Spezifikation zum Lieferzeitpunkt sind, nicht Teil der Lizenzgebühr und damit separat zu vergüten.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit diese von at data anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden ist at data – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen uns sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt die jeweils aktuelle Preisliste der at data, soweit nicht anders vereinbart. Die aktuelle Preisliste ist im Internet unter www.atdata.de einsehbar. At data kann monatlich abrechnen. at data ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Gebühren berechtigt.
at data kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste enthaltenen Gebühren mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Gebühren mehr als 10% kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll.
4. Abnahme, Lieferung und Versand
Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von der at data genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der at data eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die at data diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um 14 Tage.
Wird die at data an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist, die 4 Wochen nicht unterschreiten darf.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Anordnungen oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der at data nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen oder bei Unterlieferenten der at data, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der at data nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die at data nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der at data die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandwege und der Versandart im freien Ermessen der at data liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der at data zu melden.
Geht die at data aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der at data verlässt. at data stellt dem Auftraggeber beim Softwarekaufvertrag eine Kopie der neuesten allgemein vom jeweiligen Hersteller angebotenen Lizenzprodukte mit einem Benutzerhandbuch zur Verfügung.
Die zur Implementierung notwendigen Datenträger werden vom Auftraggeber bereitgestellt oder auf Wunsch von at data kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Die at data GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Die Verpflichtung zur Installation der Software besteht nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und nur in dem vereinbarten Umfang.
Der Kunde verpflichtet sich, aller erforderlichen Mitwirkungshandlungen (Bereitstellung der Einrichtungen im funktionstüchtigen Zustand und die Schaffung der systemseitigen Voraussetzungen und Bedingungen für den funktionsgerechten Betrieb, Anwesenheit der erforderlichen Mitarbeiter) rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere Daten zu sichern.
Soweit eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht vorgenommen wird, entfällt die Verpflichtung von at data zur Installation der Software und Hardware; der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, at data die entstandenen Kosten zu ersetzen; die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben unberührt. Bestehen die Leistungen von at data aus mehreren Teilen oder sind die Leistungen Bestandteil eines Gesamtprojekts, so werden der Kunde und at data einen Projektplan mit den Abhängigkeiten der Teilprojekte voneinander und deren Termine zur Fertigstellung definieren.
Sollten im Laufe der Projektabwicklung neue Releasestände entstehen und werden aufgrund dessen Anpassungsarbeiten erforderlich, so sind diese vom Kunden zu den üblichen Stundensätzen gemäß der jeweils gültigen Preisliste, die im Internet unter www.atdata.de einsehbar ist, von at data zu vergüten, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird. Dadurch entstehende Verzögerungen führen zu einer entsprechenden Verschiebung der vorgesehenen Termine.
at data wird die von ihr zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik ausführen. Art und Weise der Durchführung sowie Arbeitsort und Arbeitszeit bestimmt at data. Innerhalb einer Woche, nachdem at data die Fertigstellung der Leistungen angezeigt hat, wird der Kunde die Abnahme schriftlich erklären oder zusammen mit at data auf der Datenverarbeitungsanlage des Kunden eine Funktionsprüfung durchführen.
Ansonsten erfolgt die Abnahme ohne weiteres Zutun der at data eine Woche nach dem Liefertermin. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistungen in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Die Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen werden in einem gemeinsam zu erstellenden Protokoll festgehalten und von at data beseitigt. Danach ist die Abnahme schriftlich zu erklären oder eine weitere Funktionsprüfung durchzuführen.
Nicht wesentliche Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Insoweit wird auch keine weitere Funktionsprüfung durchgeführt.
Die von at data zu erbringenden Leistungen gelten als abgenommen, wenn die Funktionsprüfung innerhalb der genannten Frist von 1 Woche aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt wird, wenn der Kunde nach erfolgreicher Funktionsprüfung die Abnahme nicht unverzüglich schriftlich erklärt, wenn er die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht hinreichend konkretisiert oder wenn er die von at data erbrachten Leistungen nutzt. Einzelne Teilleistungen können gesondert geprüft und abgenommen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
5. Lieferung
durch Versand und Gefahrenübergang Versandwege und – mittel sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, der Wahl von at data zu überlassen. At data ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und Rechnung des Kunden zu versichern. Bei Verweigerung der Annahme lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware durch den Hersteller an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden und zu seinen Lasten über. Der Kunde hat Reklamationen sofort schriftlich anzuzeigen.
6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der at data aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der at data. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der at data stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der at data auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
Im Schadensfall tritt der Kunde den Versicherungsanspruch an die at data ab. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die at data unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der at data unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die at data dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der at data bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der at data alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationenherauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
7. Haftungsbeschränkung
Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die at data insgesamt nur bis zur Höhe der Auftragssumme und gemäß der von at data geschlossenen Betriebs-Haftpflichtversicherung. Die at data haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Die at data haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
Schadensersatzansprüche sind unbegründet bei einer Verzögerung der Übergabe von Software und Hardware, bei Programmfehlern, sowie Mängel der Datenträger, besonders wenn diese Fehler durch Transportunternehmen, Vorlieferanten oder dem Hersteller zu vertreten sind. Für die Vernichtung von Daten durch Programmfehler haftet at data nicht. Dafür ist in jedem Fall der Hersteller in Haftung zu nehmen.
8. Gewährleistung
Die at data gewährleistet, dass die Waren die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung.
Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der at data unverzüglich schriftlich zu melden, in der Art, dass der Auftragnehmer schriftlich mitteilt, wie sich der Mangel bemerkbar macht und wie er sich auswirkt.
Softwaremängel sind durch Belegform schriftlich (Bildschirmdruck und Beschreibung) zur Nachvollziehbarkeit anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß und/oder Abnutzung, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen, selbst wenn diese Fehler innerhalb des ersten Jahres nach Lieferung auftreten.
Ferner sind solche Fehler nicht erfasst, die – nicht auf das Verhalten der at data zurückgehend – durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder einen Dritten in der Sphäre des Kunden liegende Umstände verursacht werden. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der at data Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Die at data kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der at data die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es der at data nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt.
Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Angaben im Handbuch in der Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
at data kann die Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit es aufgrund einer Mängelrüge tätig geworden ist, ohne dass der Auftraggeber einen Mangel in der Ware nachgewiesen hat. at data kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Auftraggeber seinen Verpflichtungen, insbesondere den Zahlungsverpflichtungen, nicht oder nicht im vollem Umfang nachgekommen ist.
9. Software
Die at data garantiert für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von der at data gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen.
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die at data vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Softwaremängel sind durch Belegform schriftlich (Bildschirmdruck und Beschreibung) zur Nachvollziehbarkeit anzuzeigen.
Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass der at data bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Die at data behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
Angaben im Handbuch in der Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. Software-Updatelieferungen beziehen sich immer auf die reine Bereitstellung (Übergabe) eines Datenträgers (i.d.R. eine CD) der vom jeweiligen Hersteller wiederum bereitgestellten Software.
10. Nutzungsrecht
at data gewährt dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht für das Software-Lizenzprodukt gemäß den Angaben bzw. Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Sämtliche schutzfähigen Rechte, die bei der Durchführung der Leistungen eventuell entstehen verbleiben bei at data.
Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Recht, die von at data überlassene Software an dem jeweiligen Betriebsstandort, für den sie erbracht wurden, auf sämtliche Nutzungsarten zu nutzen.
Die Nutzung an anderen Standorten des Kunden oder die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch at data. Der Sourcecode verbleibt im Eigentum von at data, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
11. Schutzrechte
bei Software Bei Softwarelieferungen vermittelt at data nur die Software. Es gelten in jedem Fall die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller, die mit dem Bruch des Siegels oder der Installation durch den Auftraggeber anerkannt werden. Wurde at data mit der Installation beauftragt, so erkennt der Auftraggeber ebenfalls die Lizenzbestimmungen des Herstellers an und haftet allein bei Verstoß gegen diese.
Falls sich eine Schutzrechtsverletzung auf das Lizenzprodukt in Kombination mit anderen, nicht von at data gelieferten Programmen und Systemkomponenten bezieht, übernimmt at data keine Haftung. Bei Lieferungen von Software, die at data erstellt hat, erwirbt der Kunde nur ein Software-Nutzungsrecht für sein Unternehmen.
Ein Erwerb von Eigentum ist generell ausgeschlossen. Die Weitergabe oder der Weiterverkauf sind ausgeschlossen und verstoßen gegen das Urheberrechtsgesetz. at data ist nicht bekannt, dass die Nutzung der von ihr erbrachten Leistungen Schutzrechte Dritter verletzt, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Freiheit von Rechten Dritter.
Falls die Nutzung Rechte Dritter verletzt, kann at data nach ihrer Wahl die Leistungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang so ändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen oder die Befugnis erwirken, dass der Kunde sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten nutzen kann. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen at data sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor.
12. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis endet bei Kaufverträgen generell mit Ablauf der Gewährleistungszeit.Das einer darüber hinausgehenden Herstellergarantie ist der jeweilige Hersteller direkt anzusprechen.Für Wartungsverträge gilt die dort festgelegt Vertragsdauer.
13. Nachbesserungsklausel
Die Verpflichtung zur Gewährleistung erstreckt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, kostenlose Reparatur (Nachbesserung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Schlägt der Versuch zur Nachbesserung zweimal fehl, ist at data berechtigt eine Ersatzlieferung durchzuführen. Schlägt auch diese fehl oder erfolgt diese nach angemessener Nachfristsetzung unseres Kunden nicht, so ist dieser berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Reduzierung des Kaufpreises zu verlangen.
14. Datensicherungsklausel
Der Käufer ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz des bei uns erworbenen Produktes eine komplette Sicherung seines aktuellen Datenbestandes auf ein geeignetes Speichermedium durchzuführen. Für Schäden, insbesondere Mehrkosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung resultieren, übernehmen wir keine Haftung.
15. Vertraulichkeit
Die at data und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
16. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der at data nur mit schriftlicher Einwilligung der at data abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der at data (Hauptniederlassung) oder deren Töchterunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.